E-Mail Abmahnfalle im Jahr 2007
Seit Januar gelten für geschäftliche E-Mails oder andere elektronische Schreiben dieselben gesetzlichen Formvorschriften wie für Geschäftsbriefe in Papierform. Angaben über die Rechtsform und den Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Handelsregisternummer müssen jetzt bei jeder geschäftlichen Korrespondenz unbedingt angegeben werden.
Rosewick.com Websystems empfiehlt seinen Kunden, ihre Geschäftskorrespondenz, insbesondere die E-Mails, entsprechend anzupassen, da nicht auszuschließen ist, dass Abmahnprofis hier Profit wittern.
Ein sehr ausführlicher Artikel mit Anleitungen ist auf akademie.de zu finden.
Medienrecht wird neu geordnet
Spammer, ade? In Zukunft müsste laut der neuen Regelung der Charakter und die Herkunft einer E-Mail-Werbung bereits aus dem E-Mail-Header erkennbar sein, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.
Natürlich wird es immer Wege und Mittel geben, aber das Bundeskabinett will die rechtlichen Bestimmungen für E-Mail Werbung verschärfen - es seien sogar Bußgelder von bis zu 50.000 EUR geplant. Damit soll ein Zeichen gegen Spammer gesetzt werden, allerdings nur für die inländischen. Da die meisten Junk-Mails allerdings aus dem Ausland kommen, wird es wohl keine merklichen Verbesserungen geben. Zudem, weil nach dem Vorschlag der Bundesregierung dem Absender einer unverlangt versendeten E-Mail ein “absichtliches ” Vorgehen nachgewiesen werden muss, wenn Mails mit falschen Absender- oder Betreffangaben Ordnungwidrig sein sollen.












