E-Mail Abmahnfalle im Jahr 2007
Seit Januar gelten für geschäftliche E-Mails oder andere elektronische Schreiben dieselben gesetzlichen Formvorschriften wie für Geschäftsbriefe in Papierform. Angaben über die Rechtsform und den Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Handelsregisternummer müssen jetzt bei jeder geschäftlichen Korrespondenz unbedingt angegeben werden.
Rosewick.com Websystems empfiehlt seinen Kunden, ihre Geschäftskorrespondenz, insbesondere die E-Mails, entsprechend anzupassen, da nicht auszuschließen ist, dass Abmahnprofis hier Profit wittern.
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