Medienrecht wird neu geordnet

Entwurf zur Novellierung des Anti-Spam Gesetzes engt inländische Spammer einSpammer, ade? In Zukunft müsste laut der neuen Regelung der Charakter und die Herkunft einer E-Mail-Werbung bereits aus dem E-Mail-Header erkennbar sein, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Natürlich wird es immer Wege und Mittel geben, aber das Bundeskabinett will die rechtlichen Bestimmungen für E-Mail Werbung verschärfen - es seien sogar Bußgelder von bis zu 50.000 EUR geplant. Damit soll ein Zeichen gegen Spammer gesetzt werden, allerdings nur für die inländischen. Da die meisten Junk-Mails allerdings aus dem Ausland kommen, wird es wohl keine merklichen Verbesserungen geben. Zudem, weil nach dem Vorschlag der Bundesregierung dem Absender einer unverlangt versendeten E-Mail ein “absichtliches ” Vorgehen nachgewiesen werden muss, wenn Mails mit falschen Absender- oder Betreffangaben Ordnungwidrig sein sollen.

Das soll aber nicht die Einzigste Änderung sein. Der “Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste” sieht noch mehr Änderungen vor, insbesondere die Lockerung des Datenschutzes.

Geplante Änderungen:

  • Teledienste (z.B. Online-Shops) und Mediendienste (z.B. Newsseiten) werden zu Telemedien
  • Das Herkunftslandprinzip soll bei wirtschaftsbezogenen Anforderungen an einen Dienst gelten
  • Für alle Online-Dienste soll der Datenschutz einheitlich geregelt werden
  • Bei Urheberrechtsverstößen sollen Rechteinhaber ein Auskunftsrecht gegenüber dem Dienstanbieter erhalten
  • Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 EUR werden fällig, sobald das absichtliche Versenden von ungewollten Werbe-Mails erfolgt

Einheitliche Regelungen innerhalb der Telemedien-Gesetze begrüße ich auch, allerdings wird die rechtliche Messlatte sehr hoch gehängt. Vorallem die Massen-Abmahnungen gegen Online-Shops zeigen, dass hier Unklarheiten herrschen, welche “allgemein geregelt” werden müssen.

Kategorie Rechtliches



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